Neues Anerkennungsverfahren Standsicherheit 2024/25

06.06.2024

Der gemeinsame Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen für Standsicherheit startet u.a. für das Bundesland Saarland im Jahr 2024 ein neues Anerkennungsverfahren.
Die Antragunterlagen für das Anerkennungsverfahren 2024/2025 müssen bis spätestens 30. August 2024 bei der Anerkennungsbehörden/Obersten Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Nach derzeitigem Stand der Planung startet das Anerkennungsverfahren mit einer Informationsveranstaltung beim Deutschen Institut für Bautechnik am 25. November 2024.
Alle Informationen (Antragsformulare etc.) zum Anerkennungsverfahren stehen auf der Internetseite der Obersten Bauaufsichtsbehörden in den Bundesländern zur Verfügung.