VPI Saarland

Vergütung der Prüfleistungen

Die Abrechnung der Gebühren für die bautechnische Prüfung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung (Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - PPVO) über die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik und der Sachverständigen für Standsicherheit für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Gebührenabrechnung

Bewertungs‐ und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik und der Sachverständigen für Standsicherheit Hessen, Rheinland‐Pfalz und Saarland

Tel: +49 6131 906200 0
Mail: info@bvs‐hrs.de
Web: www.bvs‐hrs.de