Die Abrechnung der Gebühren für die bautechnische Prüfung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung (Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung - PPVO) über die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik und der Sachverständigen für Standsicherheit für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.