Die Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik im Saarland e.V. ist integriert in die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI, der Dachorganisation der 16 vpi-Landesverbände. Mitglieder sind Prüfingenieure für Standsicherheit und für Brandschutz).
In der Landesvereinigung Saarland sind sowohl Prüfberechtigte und Prüfsachverständige für Standsicherheit als auch Prüfberechtigte und Prüfsachverständige für Brandschutz organisiert.
Prüfingenieure helfen durch fachliche Begleitung und Kontrolle, Risiken im Zusammenhang mit der Standsicherheit und dem Brandschutz von Gebäuden zu vermeiden. Im Sinne der Gefahrenabwehr prüft der Prüfingenieur die bautechnischen Unterlagen (i.d.R. statische Berechnungen und Ausführungspläne) von Bauwerken und überwacht stichprobenartig die Bauausführung. Prüfingenieure vermindern Gefahren für Leib und Leben Einzelner, senken ernsthafte gesellschaftliche Risiken und dienen im Ergebnis dem Verbraucherschutz.
Prüfingenieure sind qualifizierte Bauingenieure, die im Rahmen eines staatlichen Verfahrens von der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Saarlandes (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) anerkannt werden und erfüllen im Auftrag des Staates die hoheitliche Aufgabe der Risikoprävention.
Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2, in dem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgeschrieben ist mit der Verpflichtung des Staates zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren, so auch die Abwehr der Gefahren, die von baulichen Anlagen ausgehen können.
Die „Institution“ des Prüfingenieurs ist ein Bsp. angewandter Public Private Partnership, da die Ausführungsverantwortung für die staatliche Gewährleistungsverantwortung präventiven Risikomangements hinsichtlich Standsicherheit und Brandschutz von Gebäuden von Prüfingenieuren als privaten Partnern übernommen wird.
Die vpi-Saarland engagiert sich für die Zusammenarbeit zwischen staatlicher Bauaufsicht und Prüfingenieurwesen und ist Interessensvertretung der Prüfingenieure im Saarland.
Darüber hinaus unterstützt sie die BVPI aktiv bei der Vereinheitlichung der Standards auf der Ebene der Bundesländer und der Mitgestaltung technisch-wissenschaftlicher Grundlagen durch die Mitarbeit in den Fachgremien der BVPI, dem Technischen Koordinierungsausschuss (TKA) und dem Koordinierungsausschuss Brandschutz (KAB).
Vereinigung der Prüfingenieure
für Bautechnik im Saarland e.V.
1.Vorsitzender
Dipl. Ing. (FH) Christof Backes
Unnerweg 15
66459 Kirkel
Telefon: +49 6849 - 609929 0
E-mail : info@vpi-saarland.de
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Er trifft alle Maßnahmen und Entscheidungen, die nicht ausdrücklich durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
1. Vorsitzender
Unnerweg 15
66459 Kirkel
Tel: 06849 - 60 99 29 0
Fax: 06849 - 60 99 29 29
2. Vorsitzender
Provinzialstraße 118
66740 Saarlouis
Tel: +49 6831 96654 198
Fax: +49 6831 96654 299
christian.lang@sbs-ingenieure.com
Schatzmeister
Gartenstraße 49
66132 Saarbrücken
Tel: 0681 / 8 91 03 53
Fax: 0681 / 8 91 03 54
Schriftführer
Torstraße 37
66663 Merzig
Tel: 06861 / 18 83
Fax: 06861 / 18 64
kontakt@ingenieurbuero-barthel.de
Kassenprüfer
Kossmannstr. 1
66571 Eppelborn
Tel: 06881/96 164-0
Fax: 06881/96 164-14
Kassenprüfer
Bergstraße 11
66125 Dudweiler
Tel: 06897-777 574
Fax: 06897-777 579
Digitalisierung
Arnulfstr. 3
66119 Saarbrücken
Tel: +49 681 9487625
Fax: +49 681 844044
Mitglieder der vpi‐Saarland unterstützen die Arbeit der technischen Gremien der Bundesvereinigung der Prüfingenieure. Diese behandeln und diskutieren bautechnische und baurechtliche Sachfragen aus der Praxis und veröffentlichen Empfehlungen als Technische Mitteilungen.
Vertreter der vpi‐Saarland: Prof. Dr.‐Ing. Christian Lang
Vertreter der vpi‐Saarland: Dipl.‐Ing. Enrico Dammköhler
Das deutsche Überwachungssystem hat seinen Ursprung in Preußen. Dort hatten zunächst allein die Gemeinden die Verantwortung für die Erteilung von Baugenehmigungen. Sie mussten bei einem Bauantrag die Übereinstimmung mit den vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen wie Nachbarrecht, Wasser- und Abwasserrecht sowie Standsicherheit kontrollieren und das Bauen selbst überwachen.
Die Gemeinden konnten diese Aufgaben ohne Beteiligung von Sonderfachleuten erfüllen, solange einfache Konstruktionen mit bewährten Bauverfahren und mit bewährten Baumaterialien zu bearbeiten waren. Diese Aufgaben wurden von technischen Kräften der Baupolizei wahrgenommen.
Anfang des 20. Jahrhunderts führte das Streben nach größeren Spannweiten, neuen Bauarten und wirtschaftlicheren Bauweisen zu statisch schwierigeren Konstruktionen, bei denen die Standsicherheit nicht mehr nur aus handwerklicher Erfahrung heraus oder mit Hilfe von Faustformeln beurteilt werden konnte, sondern mit wissenschaftlichen Ansätzen.
Im Jahre 1905 lehnte ein Kreisbauinspektor die Prüfung einer statischen Berechnung ab, weil ihm die erforderlichen Kenntnisse fehlten. Diese Entwicklung war der Anstoß für die Einrichtung bzw. Einschaltung besonderer Prüfstellen für die Prüfung von statischen Berechnungen „schwieriger" Bauvorhaben.
Um aber nicht immer mehr Spezialisten für die immer größere Zahl von Sonderkonstruktionen vorhalten zu müssen, und um die umfangreichen Erfahrungen freischaffender, unabhängiger Bauingenieure, zum Wohle der Allgemeinheit zu nutzen, veranlasste der Preußische Minister für Volkswohlfahrt durch Erlass vom 03.12.1926 die Institution der „Prüfingenieure für Baustatik".
Seit dieser Zeit hat sich die Tätigkeit des Prüfingenieurs ständig weiterentwickelt.
1942 wurde erstmals eine einheitliche Regelung von allen Bundesländern übernommen. 1960 wurde die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik als Interessensvertretung aller Prüfingenieure in Deutschland gegründet, die 1998 in Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik umbenannt wurde. 1999 wurden erstmals Prüfingenieure für Brandschutz bzw. vorbeugenden baulichen Brandschutz in die Vereinigung aufgenommen.
Der Prüfingenieur
ist Teil des gesellschaftlichen
präventiven Risikomanagements.