Sicherheit und Qualität durch das Vier-Augen-Prinzip
Aus Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich für den Gesetzgeber die Verpflichtung, Schäden infolge des Versagens baulicher Anlagen von Nutzern und von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Umgesetzt wird diese Verpflichtung in Deutschland über die unabhängige bautechnische Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip. Von den Obersten Bauaufsichtsbehörden anerkannte Prüfingenieure erfüllen im Auftrag des Staates diese hoheitliche Aufgabe.
Der Prüfingenieur, als besonders legitimierte Person, übernimmt die Ausführungsverantwortung für die staatliche Gewährleistungsverantwortung präventiven Risikomanagements hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes von Bauwerken.
Zur Gefahrenabwehr prüft der Prüfingenieur im Rahmen der bautechnischen Prüfung die von „Berufskollegen“ erstellten bautechnischen Nachweise. Dabei ist er fachlich und wirtschaftlich unabhängig tätig. Dieses System der Aufgabenteilung nach dem Vier-Augen-Prinzip (Trennung von Planung und Prüfung) unterstützt die wirtschaftliche Struktur, bestehend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, in Deutschland. Es gewährleistet zudem eine kontinuierliche, lebenslange Fortbildung, weil bei jedem Projekt der Aufsteller des Standsicherheits- bzw. Brandschutznachweises vom Prüfingenieur – und umgekehrt ebenso – im direkten Dialog hinzulernt.
Die hoheitliche, präventive Prüfung durch den Prüfingenieur / Prüfsachverständigen hat sich in Deutschland im Hinblick auf eine erfolgreiche Gefahrenabwehr bewährt. Darüber hinaus weist sie durch die damit verbundene Qualitätssicherung sowohl in privatwirtschaftlicher als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine positive Bilanz auf.
Im Bereich der Verkehrsträger (Eisenbahnen, Wasserstraße und Straßen) sind Prüfingenieure auf den Grundlagen der Verkehrsträger tätig.